Glossar
1. Ambulanter Hospizdienst

Aufgaben: Ambulante Hospizdienste haben die Möglichkeit, durch die Mitarbeit Ehrenamtlicher schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Familien zu Hause bzw. in Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. In Gesprächen begleiten sie Kranke und Angehörige in der Auseinandersetzung mit Krankheit, Schmerz, Abschied und Trauer. Der ambulante Hospizdienst arbeitet mit den anderen ambulanten Diensten in enger Kooperation zusammen. Er übernimmt z.T. Sitzwachen, vermittelt Informationen und Ansprechpartner zu Fragen der Schmerztherapie und Symptomkontrolle, unterstützt und berät in behördlichen Fragen und steht häufig auch über den Tod hinaus mit den Angehörigen in Kontakt. Personelle Voraussetzungen: Häufig werden sie von einer hauptamtlichen Koordinierungskraft geleitet, deren Hauptaufgabe die Gewinnung, Befähigung und der Einsatz Ehrenamtlicher sowie die Vernetzung mit anderen Diensten ist.

2. Hospize

Hospize sind eigenständige Häuser, die nicht einem Krankenhaus zugeordnet sind. Aufnahmekriterien: In Hospizen werden schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer inkurablen, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung betreut, bei denen eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist und eine ambulante Betreuung nicht möglich ist. Die meisten Patienten werden bis zu ihrem Tod im Hospiz begleitet. Aufgaben: Der Schwerpunkt liegt in der Überwachung von Schmerztherapie und Symptomkontrolle und in der palliativ-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Betreuung. Die ärztliche Betreuung wird überwiegend durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Personelle Voraussetzungen: Palliativmedizinisch geschultes hauptamtliches Personal, ergänzt durch ehrenamtliche Mitarbeiter. Gegenwärtig wird die ärztliche Betreuung überwiegend durch niedergelassene Ärzte sichergestellt.

3. Tageshospiz

Das Tageshospiz ist ähnlich wie ein Hospiz ausgerüstet, häufig auch dort angegliedert; die Patientenbetreuung wird aber nur tagsüber geleistet. Aufgaben: Palliativ-pflegerische bzw. -medizinische und psychosoziale Betreuung von Patienten und deren Angehörigen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Entlastung und Unterstützung des Patienten bzw. seiner Angehörigen, so dass der Patient möglichst lange in seiner häuslichen Umgebung bleiben kann. Die ärztliche Betreuung erfolgt überwiegend durch die Hausärzte. Personelle Voraussetzungen: Palliativmedizinisch geschultes hauptamtliches Personal, ergänzt durch ehrenamtliche Mitarbeiter.

4. Palliativstation

Palliativstationen sind eigenständige, an ein Krankenhaus angebundene oder integrierte Stationen. Aufnahmekriterien: Aufgenommen werden Patienten mit einer inkurablen fortgeschrittenen Erkrankung und Symptomen, wie z.B. Schmerzen, anderen Symptomen, psycho-sozialen Problemen, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Aufgaben: Für die Umsetzung eines ganzheitlichen Behandlungsansatzes mit möglichst rascher Schmerz- und Symptomlinderung ist neben der kompetenten ärztlichen und pflegerischen Behandlung die enge Zusammenarbeit mit Seelsorgern, Sozialarbeiter, Psychologen, Physiotherapeuten und anderen Berufsgruppen erforderlich. Die Entlassung des Patienten in die häusliche Umgebung mit ausreichender Symptomkontrolle ist das Ziel der Behandlung. Personelle Voraussetzungen: Ärztliche Präsenz über 24 Stunden muss sichergestellt sein, Personalschlüssel sollte mind. 1,2:1 (Pfleger: Patient) sein.

5. Ambulante Palliativdienste

Sind Dienste, die in Kooperation (s.u.) Patienten und ihre Angehörigen zu Hause betreuen. Aufnahmekriterien: Betreut werden schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer inkurablen, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und Symptomen, bei denen eine stationäre Behandlung im Krankenhaus oder im Hospiz nicht erforderlich ist und eine ambulante Betreuung möglich ist. Aufgaben: Schwerpunkte in der Arbeit sind Überwachung der Schmerztherapie und Symptomkontrolle, bei Bedarf Übernahme palliativpflegerischer Maßnahmen (schwierige Verbandswechsel, Umgang mit patientengesteuerten Analgetika- Applikationen, sogenannten PCA- Systemen, usw.), Anleitung und Beratung von Angehörigen bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten, psychosoziale Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen, Hilfe bei der Bewältigung des Krankheits- Sterbeprozesses, sozialrechtliche Beratung und Hilfestellung. Erreichbarkeit rund um die Uhr muss gewährleistet sein. Ambulante Palliativdienste verstehen sich als Ergänzung zu den bereits bestehenden und begleitenden Diensten und sind zur Kooperation mit Hausärzten, Palliativstationen, schmerztherapeutischen Einrichtungen und Krankenhäusern verpflichtet. Die Grund- und Behandlungspflege wird in der Regel weiterhin durch die bereits bestehenden und begleitenden ambulanten Dienste durchgeführt. Personelle Voraussetzungen: Ein palliativmedizinisch geschultes hauptamtliches Team, ergänzt durch ehrenamtliche Mitarbeiter.

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